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Wege zur Kostenerstattung

Erstattung durch die Krankenkassen

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Teil der Beratungskosten im Rahmen der Primärprävention nach               § 20 SBG V als auch im Rahmen ernährungstherapeutischer Leistungen mit ärztlicher Verordnung (§ 43 SGB V).


1.Präventionsmaßnahme zur Vorbeugung auf der Grundlage von § 20 SGBV Ernährungskurse und individuelle Ernährungsberatung:
Hierzu zählen z. B. Kurse und Einzelberatungen zur gesunden Ernährung, Kinder- und Säuglingsernährung, ges. Ernährung in der Schwangerschaft
2. Ernährungstherapeutische Beratung, bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen, auf der Grundlage von § 43 SGB V als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Voraussetzung ist eine medizinische Indikation sowie eine Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung/ -therapie durch den behandelten Arzt. Eine Ernährungstherapie kann z.B. massiver Adipositas, erhöhten Blutfetten, Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Gicht, Magen-Darm-Erkrankungen, Lebensmittelunverträglichkeiten usw. sinnvoll sein.
Wege zur Kostenerstattung 


 Laden Sie das  Formular „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung"  runter  und lassen Sie es  von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen.                                                                                                                                                                                                                          Füllen Sie das zweite Formular "Antrag auf Kostenerstattung" aus.             
 Ergänzen Sie dieses Formular mit Ihren Angaben.
 Fertigen Sie von diesen beiden Dokumenten Kopien an und reichen Sie diese Kopien bei Ihrer Krankenkasse ein. Lassen Sie sich die Kostenerstattung schriftlich in Höhe und Umfang bestätigen. Nun steht einer Beratung nichts mehr im Wege.
 Die Bestätigung der Kostenerstattung sowie die beiden Formulare bringen Sie bitte zur ersten Beratungsstunde mit.
 Nach Abschluss unserer Beratungen erhalten Sie von mir eine Privatrechnung, welche Sie zusammen mit der Bestätigung auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.


Die Höhe der Kostenrückerstattung bzw. Bezuschussung durch die Krankenkassen obliegt der jeweiligen Krankenkasse und kann im Einzelfall variieren. In der Regel beträgt die Kostenerstattung bis zu 80%
Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, sollten Sie sich in jedem Falle vorher nach einer Bezuschussung erkundigen, da hier eine Einzelfallentscheidung getroffen wird