Wege zur Kostenerstattung
Erstattung durch die Krankenkassen
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Teil der Beratungskosten im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SBG V als auch im Rahmen ernährungstherapeutischer Leistungen mit ärztlicher Verordnung (§ 43 SGB V).
1.Präventionsmaßnahme
zur Vorbeugung auf der Grundlage von § 20 SGBV
Ernährungskurse und individuelle Ernährungsberatung:
Hierzu
zählen z. B. Kurse und Einzelberatungen zur gesunden
Ernährung, Kinder- und Säuglingsernährung, ges. Ernährung in der
Schwangerschaft
2.
Ernährungstherapeutische Beratung, bei bereits vorhandenen
Risikofaktoren und Erkrankungen, auf der Grundlage von § 43 SGB V
als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Voraussetzung
ist eine medizinische Indikation sowie eine
Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung/ -therapie
durch den behandelten Arzt.
Eine Ernährungstherapie kann
z.B. massiver Adipositas, erhöhten Blutfetten, Bluthochdruck, Diabetes
mellitus, Gicht, Magen-Darm-Erkrankungen,
Lebensmittelunverträglichkeiten usw. sinnvoll sein.
Wege zur Kostenerstattung
Laden Sie das Formular „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung"
runter und lassen Sie es von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen.
Füllen Sie das zweite
Formular "Antrag auf Kostenerstattung" aus.
Ergänzen Sie dieses Formular mit Ihren Angaben.
Fertigen Sie von diesen beiden Dokumenten Kopien an und reichen Sie
diese Kopien bei Ihrer Krankenkasse ein. Lassen Sie sich die
Kostenerstattung schriftlich in Höhe und Umfang bestätigen.
Nun steht einer Beratung nichts mehr im Wege.
Die Bestätigung der Kostenerstattung sowie die beiden Formulare bringen Sie bitte zur ersten Beratungsstunde mit.
Nach Abschluss unserer Beratungen erhalten Sie von mir eine
Privatrechnung, welche Sie zusammen mit der Bestätigung auf
Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Die Höhe der Kostenrückerstattung bzw. Bezuschussung durch die
Krankenkassen obliegt der jeweiligen Krankenkasse und kann im Einzelfall
variieren. In der Regel beträgt die Kostenerstattung bis zu 80%
Wenn
Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, sollten Sie sich
in jedem Falle vorher nach einer Bezuschussung erkundigen, da hier eine
Einzelfallentscheidung getroffen wird